Rechtsprechung
OLG Koblenz, 14.04.2014 - 12 U 865/13 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 8 Abs 1 StVO, § 17 StVG
Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Unfall zwischen zwei aus nebeneinander liegenden Nebenstraßen auf die Vorfahrtstraße einmündenden Fahrzeugen - verkehrslexikon.de
Zur Vorfahrtregel "Rechts vor Links" untereinander bei zwei nebeneinander in eine Vorfahrtstraße einmündende Nebenstraßen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftungsverteilung bei Kollision zweier aus zwei dicht nebeneinander liegenden Nebenstraßen auf die Hauptstraße einbiegenden Fahrzeuge
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftungsverteilung bei Kollision zweier aus zwei dicht nebeneinander liegenden Nebenstraßen auf die Hauptstraße einbiegenden Fahrzeuge
- rechtsportal.de
Haftungsverteilung bei Kollision zweier aus zwei dicht nebeneinander liegenden Nebenstraßen auf die Hauptstraße einbiegenden Fahrzeuge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Unfall bei zwei nebeneinander in eine Vorfahrtstraße einmündende Nebenstraßen
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 03.06.2013 - 5 O 294/12
- OLG Koblenz, 14.04.2014 - 12 U 865/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Stuttgart, 17.12.1993 - 2 U 89/93
Zur Vorfahrtregel Rechts vor Links bei zwei nebeneinander in eine Vorfahrtstraße …
Auszug aus OLG Koblenz, 14.04.2014 - 12 U 865/13
In einem solchen Kreuzungsbereich gilt für die aus den Nebenstraßen auf die Vorfahrtsstraße einbiegenden Kraftfahrer die Regelung "rechts vor links" (OLG Stuttgart NZV 1994, 440 ff.).